Ab Inkrafttreten der Corona-Verordnung Nr. 9 am 10. Juni 2020 ist es wieder erlaubt, unter Einhaltung der vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsbestimmungen Chorproben durchzuführen.
Hygiene bedeutet, am Eingang Handdesinfektion anzubieten und Möbel und Notenmappen desinfizieren.
Sanitärräume sind permanent zu lüften - Hygiene ist dort ja wohl selbstverständlich.
Abstand zwischen den Sängern 3 m,
zum Chorleiter 4 m.
Wer bereit ist, sich daran zu halten, ist herzlich willkommen.
Wenn der Zeitpunkt jemand zu früh erscheint, dann habe ich volles Verständnis dafür und freue mich auf ein späteres Wiedersehen.